Brauchen Sie Hilfe?
Wir helfen in der Not
Bitte schildern Sie uns Ihre Situation und wie wir Ihnen helfen können. Sie können sich dabei auch problemlos unter Wahrung Ihrer Anonymität von Betreuern, Vereinen etc. vertreten lassen. Zu Beginn reicht eine kurze Schilderung Ihrer Notsituation und des finanziellen Bedarfs. Nachweise benötigen wir erst später. Sie können sich auch von einer Person Ihre Vertrauens bei der Antragstellung vertreten lassen, um Ihre Anonymität zu wahren. Bitte bedenken Sie, dass wir bei der Verwendung der gesammelten Spendengelder an unsere Satzung gebunden sind.
Ihr Weg zur Antragstellung
- Kinder und Jugendliche ( 0 bis +/- 18 Jahren) die durch Tod, Unfall oder Krankheit der Eltern in Not geraten sind
- Kinder in allgemeiner finanzieller Notlage
- Schulbuchfonds (über die Stadt Aachen)
- Nachhilfeunterricht
- Möbel
- Bekleidung
- je nach Fall medizinische Hilfen und Hilfsmittel, wo für Kinder Eigenanteile zu zahlen sind
- Klassenfahrten (keine Ferienmaßnahmen!)
- Musikunterricht / Instrumente
- Sportmaßnahmen
- Mitgliedschaften in Vereinen
- Übernahme von Eigenanteilen bei Schulveranstaltungen
- Ausbildungsbedarfe
- alles, was im Einzelfall noch anfallen kann (nähere Infos dazu auf Anfrage)
- Der Förderantrag kann auch nur 5,00 EUR betragen!
Der Antrag erfolgt formlos an den Verein; gerne per E-Mail an info@kinderinnotaachen.de
Folgende Informationen sollte der Antrag enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers (z.B. Schule, Kindergarten, Verein, Verband, Privatperson)
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes
- Kurze Schilderung „Was wird benötigt und weshalb?“
- Gewünschte bzw. notwendige Höhe der Förderung in Euro
- Bankverbindung
- Bezug von Leistungen nach dem SGB II / XII
- Familien mit Einkommen entsprechend den vorgenannten Leistungen zzgl. 10-20%
- Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Der Antragsteller muss nachweisen, dass eine Bedürftigkeit wie beschrieben vorliegt. Dies kann in Form von Einkommensbelegen oder Leistungsbescheiden erfolgen.
Wenn Antragsteller z.B. Schulen, Behörden oder caritative Vereine (z.B. Kinderschutzbund, SKM, SKF) sind, reicht auch im Antrag die Versicherung aus, dass die o.g. Bedürftigkeit vorliegt.
Der Verein arbeitet intensiv auch mit den Jugend- und Sozialämtern der Kommunen sowie mit Hilfsorganisationen wie Kinderschutzbund, Abreiterwohlfahrt etc. zusammen. Alle Institutionen sind bei der Antragstellung an den Verein behilflich und bürgen für eine korrekte, satzungsmäßige Verwendung der Mittel.
Unsere Ziele
Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen schnell und unbürokratisch eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe zukommen zu lassen. Besondere Aufmerksamkeit soll Kindern gelten, die durch Unfall oder Tod eines oder beider Elternteile betroffen sind, und in der Region Aachen ansässig sind. Hilfe wird nicht nur bei sozialen Problemen gewährt. Dem Verein ist es ebenso wichtig, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe der Kinder sicherzustellen. Die Möglichkeiten im Rahmen unserer Satzung sind vielfältig.